Die Freiwilligkeit der e-ID und das Organ- und Gewebespenderegister
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, sollte dies künftig festhalten oder mitteilen. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden. Es gilt die erweiterte Widerspruchsregelung: Bei dieser Frage müssen auch die Angehörigen einbezogen werden. Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 mit 60,2 Prozent der Stimmen Ja gesagt zum Vorschlag von Bundesrat und Parlament. Die Widerspruchsregelung kann frühestens Anfang 2027 eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.
Eine Zustimmung oder ein Widerspruch zur Spende kann auf unterschiedliche, gleichwertige Weise mitgeteilt werden. Traditionelle Mittel wie
- Spendekarte
- Patientenverfügung
- mündliche Mitteilung an die Angehörigen
gelten weiterhin als verbindliche Willensbekundungen. Ergänzend wird ein
- Organ- und Gewebespenderegister
aufgebaut, in dem ebenfalls eine Willensäusserung festgehlaten werden kann. Für einen Eintrag ist eine eindeutige, sichere Identifikation erforderlich. Dies ist mit der staatlichen e-ID möglich.
Stellt sich die Frage einer Organspende, werden die Angehörigen immer einbezogen.
Die Nutzung der e-ID ist somit nicht nötig, um einen Widerspruch oder eine Zustimmung festzuhalten. Die Freiwilligkeit der e-ID bleibt gewahrt.
