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Public Beta ist Open Source
Gemäss dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) legen Bundesbehörden den Quellcode von Software offen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen, es sei denn die Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe würden dies ausschliessen oder einschränken. Die Offenlegung des Quellcodes der Vertrauensinfrastruktur sieht auch das E-ID-Gesetz vor.Das E-ID-Programm hat bereits im Rahmen des Pilotprojekts elektronischer Lernfahrausweis Quellcode offengelegt (Link). Diese Praxis wird nun mit Public Beta fortgeführt. Public Beta ist die öffentlich zugängliche Test- beziehungsweise Integrationsumgebung der Vertrauensinfrastruktur des Bundes, sie wird voraussichtlich im Q1 2025 in Betrieb genommen. Bei Public Beta werden die gleichen Technologien eingesetzt, die auch für den produktiven Betrieb der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur geplant sind. Damit sich Private und Behörden schon im Voraus mit Public Beta vertraut machen können, wird der Quellcode in Teilen bereits jetzt publiziert. So ist beispielsweise der Quellcode der elektronischen Brieftasche nun einsehbar. Alle weiteren Quellcodes folgen so bald wie möglich. Der gesamte Quellcode wird bis zur Lancierung der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur und auch danach kontinuierlich weiterentwickelt.Der Quellcode wird vorerst unter einer MIT-Lizenz veröffentlicht. Ein Bug-Bounty-Programm wird im Laufe von 2025 gestartet.Public Beta Repository (nur auf Englisch)
SWIYU - Hinweise zu Gestaltung und Name der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur
Die E-ID und deren Vertrauensinfrastruktur müssen sicher und nützlich sein. Diese Eigenschaften sollen sich in Gestaltung und Name widerspiegeln. Grundlage der Gestaltung ist CD Bund (einheitliches, verbindliches Regelwerk zum Erscheinungsbild des Bundes, Link) mit seinen Markenwerten Qualität, Effizienz und Transparenz. Diese Markenwerte werden für die E-ID und die Vertrauensinfrastruktur ergänzt mit Partizipation, Swissness, Vertrauen und Zukunft und wie folgt mit Blick auf Farbpalette, Typographie und Gestaltung übersetzt:
Was bedeutet Unverknüpfbarkeit?
Im Zusammenhang mit der E-ID ist immer wieder von Unverknüpfbarkeit (unlinkability) die Rede. Was ist damit überhaupt gemeint? Unverknüpfbarkeit bezieht sich auf die Unmöglichkeit, unterschiedliche Transaktionen, die mit einer E-ID vorgenommen werden, verknüpfen zu können. Mit anderen Worten: geht es um die Frage, ob es unmöglich ist, nachzuvollziehen, was eine Person mit ihrer E-ID macht.Im Zusammenhang der Unverknüpfbarkeit ist zu klären, welche Daten eine Person überhaupt ihrem Gegenüber (Verifikatorin) in einer Transaktion vorweist. In diesem Zusammenhang ist zu unterschieden zwischen• Klartext, also den Angaben wie Name und Geburtsdatum, die beim Vorweisen der E-ID übermittelt werden,• kryptographische Daten, wie Signaturen oder Hashes, die gleichzeitig übermittelt werden, damit Echtheit und Gültigkeit der Angaben überprüft werden können, und den• weiter anfallende Randdaten, die beim Kommunikationsaufbau entstehen.Solange via Klartext Angaben wie Name und Geburtsdatum übermittelt werden, ist eine inhaltliche Verknüpfung möglich. Allenfalls ist vorstellbar, dass bei Namen, die häufig auftreten – zum Beispiel Hans Müller – keine eindeutige Verknüpfung gemacht werden kann. Daher spielt die Unverknüpfbarkeit in jenen Fällen, in denen via Klartext Personendaten offengelegt werden, eine untergeordnete Rolle.
E-ID: Bundesrat trifft Technologie-Entscheid
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 die Grundsätze der technischen Umsetzung der neuen elektronischen Identität des Bundes (E-ID) festgelegt. Die Umsetzung soll in zwei Schritten erfolgen. Gleichzeitig wurde der Bundesrat über den künftigen Namen der Vertrauensinfrastruktur informiert: Die elektronische Brieftasche des Bundes heisst SWIYU.MedienmitteilungWeiterführende technische Informationen zur initialen Umsetzung (nur auf Englisch)Technische Roadmap betreffend Weiterentwicklung der Vertrauensinfrastruktur (nur auf Englisch)Interoperabilitätsprofil (nur auf Englisch)Public Beta Repository (nur auf Englisch)
Nationalrat nimmt den Entwurf an
Ohne Abstimmung angenommen
Was passiert mit meinen biometrischen E-ID-Daten?
Gemäss dem Datenschutzgesetz gehören biometrischen Daten - zum Beispiel Ihr Gesichtsbild - zu den besonders schützenswerten Daten. Vor diesem Hintergrund ist es von grossem Interesse zu verstehen, wie das E-ID-Gesetz den Umgang mit diesen Daten regelt. Bei den folgenden Ausführungen ist zu beachten, dass diese auf dem aktuellen Gesetzesentwurf basieren und dieser noch nicht in Kraft gesetzt worden ist.
Ständerat nimmt den Entwurf an
Für Annahme des Entwurfs 43 Stimmen, dagegen 1, keine Enthaltungen
Kommission für Rechtsfragen des Ständerats schärft Eckpunkte der E-ID
Medienmitteilung, 28. Juni 2024
Grussbotschaft von Bundesrat Beat Jans zur Digital Identity unConference Europe (DICE)
Nur die englische Version ist verfügbar.
Zusätzliche technische Informationen auf GitHub
Im Rahmen der Digital Identity unConference Europe (DICE) wurden zusätzliche technische Informationen rund um die Abklärungen zur technischen Umsetzung der elektronischen Identität des Bundes (E-ID) auf GitHub publiziert.Text nur auf Englisch verfügbar.Link auf GitHub
E-ID: weitere Abklärungen zur technischen Umsetzung
Das EJPD hat den Bundesrat am 14. Juni 2024 über die Ergebnisse der informellen Konsultation zur technischen Umsetzung der neuen elektronischen Identität des Bundes (E-ID) informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen zeigen deutlich: die E-ID soll sowohl einen hohen Schutz der Privatsphäre garantieren als auch international verwendet werden können. Um beide Anforderungen zu erfüllen, muss die für die E-ID notwendige Vertrauensinfrastruktur parallel verschiedene Technologien unterstützen. Dazu sind weitere Abklärungen erforderlich. Das EJPD wird dem Bundesrat voraussichtlich vor Jahresende einen konkreten Vorschlag unterbreiten.MedienmitteilungKonsultation zum Technologie-Entscheid betreffend Vertrauensinfrastruktur und E-ID: Zusammenfassung der Stellungnahmen
Grussbotschaft von Bundesrat Beat Jans zum ParlDigiDinner
E-ID und Vertrauensinfrastruktur
Prüfung des Projektes Elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID)
Im März 2023 hat die Bundeskanzlei das Vorhaben als DTI-Schlüsselprojekt eingestuft. Aus diesem Grund hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zum ersten Mal das Vorhaben zur Einführung eines staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweises (Programm E-ID) geprüft.
Pilotprojekt zur E-ID: Elektronischer Lernfahrausweis im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt den Lernfahrausweis neu auch elektronisch aus. Das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zusammen mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) und dem Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden lancieren das Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). Der neue elektronische Lernfahrausweis wurde am 3. Mai 2024 an einer gemeinsamen Medienkonferenz in Herisau (AR) vorgestellt.Medienmitteilung, 3. Mai 2024
Kommission für Rechtsfragen des Ständerats beschliesse Eintreten
Medienmitteilung, 24. April 2024RK-S befasst sich mit dem Urteil des EGMR (parlament.ch)
Anhörungen zum E-ID-Gesetz in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
Die Kommission hat am 19. Januar 2024 Anhörungen zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise durchgeführt.
Nationalrat nimmt den Entwurf an
Für Annahme des Entwurfs 175 Stimmen, dagegen 14, 1 Enthaltung
Das E-ID-Gesetz in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ist auf das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise eingetreten und hat die Detailberatung abgeschlossen in ihrer Sitzung vom 23. Februar 2024 abgeschlossen. Gemäss Sessionsplanung kann das E-ID-Gesetz in der Frühjahressession (voraussichtlich am 14. März 2024) vom Nationalrat beraten werden.
fedpol publiziert Ausschreibung zur Online-Verifikation der Antragsstellenden im E-ID-Ausstellungsprozess
Für die Ausstellung der staatliche E-ID nach dem Entwurf des E-ID-Gesetz (BGEID) sucht fedpol einen Anbieter mit einem Produkt zur Online-Verifikation der Antragsstellerinnen und Antragsteller. Der Anbieter soll ein bewährtes Software-Produkt für die automatisierte Personenverifikation liefern und bei der Integration unterstützen. Das Produkt muss die Lebendigkeit (Liveness check) und die Übereinstimmung des Gesichtsbildes (Face Image Verification) einer Person mit vorhandenen Referenzbildern prüfen, sowie Schweizer Ausweisdokumente auslesen und deren Echtheit überprüfen können. Für die Integration in die Bundeswallet soll das Produkt ein Software Development Kit (SDK) zur Verfügung stellen. Zudem wird im Produkt eine manuelle Überprüfungskomponente benötigt, die Mitarbeitenden des Staatlichen Identitätsstelle (SID) bei fedpol zur Qualitätssicherung und in unklaren Fällen aus der automatischen Verifikation dient.
Grussbotschaft von Bundesrat Beat Jans zu digitalen Infrastrukturen
Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), eröffnete das Digital Wallets Panel zusammen mit dem Geschäftsführer von Digitalswitzerland, Stefan Metzger, am Mittwoch, den 17. Januar 2024 im Digitalswitzerland-Village in Davos mit einer Begrüßungsrede (nur englische Version verfügbar).