Veröffentlicht am 22. November 2023
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines zur E-ID
Die e-ID ist der staatliche anerkannte elektronische Identitätsnachweis der Schweiz. Die e-ID ist ein zusätzliches, kostenloses Angebot zur physischen Identitätskarte. Mit der e-ID kann die eigene Identität nachgewiesen werden – sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt.
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Nein. Die e-ID ist ein Identitätsnachweis. Der Bund bietet mit AGOV ein Behördenlogin, das auch Kantone und Gemeinden nutzen können. Die e-ID wird als besonders sicheres Zugangsmittel zu AGOV zum Einsatz kommen.
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Ein digitaler Nachweis ist eine Datei, welche Informationen zu einer Person enthält, die von der zuständigen staatlichen oder privaten Stelle bestätigt worden sind. Die Informationen können so eindeutig auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.
Die e-ID ist ein solcher digitaler Nachweis, der vom Staat ausgestellt wird. Daneben können auch andere digitale Nachweise existieren – zum Beispiel eine Wohnsitzbestätigung von einer Behörde, ein Diplom einer Bildungseinrichtung oder ein Mitgliederausweis eines Vereins. Alle diese Nachweise können in einer App auf dem Smartphone gespeichert und bei Bedarf sicher vorgezeigt werden.
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Die e-ID wird nur vom Bund ausgestellt. Andere digitale Nachweise können von etwelchen Personen und Organisationen ausgestellt werden – genauso wie dies in der analogen Welt auch der Fall ist. Zur Registrierung als Ausstellerin oder Aussteller im Basis- und Vertrauensregister ist eine Gebühr fällig.
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Die künftige staatliche e-ID wird vom Bund ausgestellt. Der Entwurf, bei welchem Private die e-ID ausgestellt hätten, wurde in der Volksabstimmung im Jahr 2021 abgelehnt. Bei der künftigen e-ID ist die Datenspeicherung dezentral ausgestaltet, was den Datenschutz sowie die Datensparsamkeit erhöht und den Nutzerinnen und Nutzern die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten gewährleistet. Ausserdem soll eine für die e-ID erforderliche Infrastruktur aufgebaut werden, mit welcher auch andere digitale Nachweise ausgestellt werden können.
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Ja. Bei der neuen e-ID spielt der Bund die zentrale Rolle. Er konzipiert die für den Betrieb notwendige Vertrauensinfrastruktur, entwickelt diese selbst oder kauft Teile davon auf dem Markt ein. Der Bund betreibt die Infrastruktur und ist alleiniger Aussteller der e-ID.
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Nutzung der E-ID
Frühestens ab Sommer 2026 können Sie die e-ID kostenlos in der swiyu Wallet bestellen. Dazu brauchen Sie einen gültigen Schweizer Ausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis).
So funktioniert's:
- Installieren Sie die swiyu Wallet auf Ihrem Handy.
- Halten Sie Ihren gültigen Ausweis bereit, um Ihre Identität zu bestätigen. Dabei müssen Sie Ihren Ausweis scannen und eine Videoaufnahme Ihres Gesichts machen.
- Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihnen Ihre e-ID umgehend in die swiyu Wallet ausgestellt. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Es kann vorkommen, dass eine vertiefte Prüfung nötig ist. Diese kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Bestätigung der Identität vor Ort:
Wenn Sie die Bestätigung Ihrer Identität nicht online durchführen können oder möchten, ist dies auch (kostenpflichtig) vor Ort möglich. Für Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind ihre Identität online zu bestätigen, wird keine Gebühr erhoben.
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Mit der Einführung der e-ID ist frühestens im dritten Quartal 2026 zu rechnen.
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Die Ausstellung und Nutzung der e-ID sind für die Inhaberinnen und Inhaber kostenlos. Erfolgt die Identitätsprüfung nicht online, sondern vor Ort bei der zuständigen Stelle, darf diese eine Gebühr erheben, die höchstens im unteren zweistelligen Frankenbereich liegt.
Bisherige Probleme: Wenn Sie sich heute mit Ihrer physischen ID ausweisen, sieht die überprüfende Person mehr Informationen über Sie, als notwendig wäre. Online wird häufig eine Kopie der gesamten ID verlangt. Was danach mit Ihren Daten passiert, entzieht sich Ihrer Kontrolle.
Neue Lösung: Mit der e-ID haben Nutzende volle Kontrolle über ihre Daten. Bei einer Überprüfung sehen sie genau, welche Informationen abgefragt werden, und können der Abfrage zustimmen oder sie ablehnen. Es werden nur jene Daten bekannt gegeben, die für den konkreten Zweck erforderlich sind.
Beispiel: Bei einer Alterskontrolle erfährt die überprüfende Person weder Ihr genaues Geburtsdatum noch Ihr Alter, sondern nur, ob Sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben.
Beispiele, was Sie zukünftig mit der e-ID erledigen können:
- Altersnachweis erbringen
- Bankkonto eröffnen
- Strafregisterauszug bestellen
Weitere Informationen zur e-ID
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Nein. Genauso, wie Sie mit einem Ausweis kein Dokument signieren können, ist es auch nicht möglich, mit der e-ID elektronisch zu signieren. Mit einer e-ID können Sie jedoch bei zertifizierten Anbietern elektronische Signaturen beziehen und damit rechtsgültig unterschreiben.
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Nein, grundsätzlich ist der Bezug und die Nutzung einer e-ID freiwillig. Nur wenn ein Gesetz dies vorsehen würde, könnte eine Behördenleistung ausschliesslich digital erfolgen. Ansonsten müssen sämtliche Dienstleistungen auch analog angeboten werden.
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Die Supportorganisation ist noch im Aufbau. Der Bund wird Sie mit einem digitalen Assistenten und bei Bedarf auch via persönlicher telefonischer Hilfe unterstützen.
Sicherheit der E-ID
100% Sicherheit gibt es weder in der analogen noch in der digitalen Welt. Der Bund ist bestrebt, mit allen heute bekannten Sicherheitsvorkehrungen Ihre Daten bestmöglich zu schützen. Sie wird gemäss dem aktuellen technischen Stand und internationaler Standards entwickelt und betrieben. Der Quellcode der verschiedenen e-ID-Systeme ist öffentlich zugänglich und kann durch alle interessierten Personen überprüft werden. Das e-ID-Gesetz ist technologieneutral formuliert und erlaubt eine konstante Anpassung der e-ID an die technische Weiterentwicklung.
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Wer Ihre e-ID missbrauchen will, müsste Ihr Smartphone behändigen und anschliessend in der Lage sein, sowohl das Gerät als auch Ihre App zu entsperren. Das heisst, dass Sie als Inhaberin oder Inhaber Ihrer e-ID dafür sorgen müssen, dass niemand unrechtmässig Zugriff auf Ihr Smartphone hat und dass die Software Ihres Smartphones immer aktuell ist. Bei Unsicherheiten können Sie Ihre e-ID jederzeit umgehend sperren lassen.
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