fedpol publiziert Ausschreibung zur Online-Verifikation der Antragsstellenden im E-ID-Ausstellungsprozess

Für die Ausstellung der staatliche E-ID nach dem Entwurf des E-ID-Gesetz (BGEID) sucht fedpol einen Anbieter mit einem Produkt zur Online-Verifikation der Antragsstellerinnen und Antragsteller. Der Anbieter soll ein bewährtes Software-Produkt für die automatisierte Personenverifikation liefern und bei der Integration unterstützen. Das Produkt muss die Lebendigkeit (Liveness check) und die Übereinstimmung des Gesichtsbildes (Face Image Verification) einer Person mit vorhandenen Referenzbildern prüfen, sowie Schweizer Ausweisdokumente auslesen und deren Echtheit überprüfen können. Für die Integration in die Bundeswallet soll das Produkt ein Software Development Kit (SDK) zur Verfügung stellen. Zudem wird im Produkt eine manuelle Überprüfungskomponente benötigt, die Mitarbeitenden des Staatlichen Identitätsstelle (SID) bei fedpol zur Qualitätssicherung und in unklaren Fällen aus der automatischen Verifikation dient.
Die entsprechende Ausschreibung wurde heute auf www.simap.ch publiziert. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen können nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung bezogen werden. Es werden ausschliesslich Firmen zugelassen, welche nachweisen können, dass sie in diesem Bereich tätig sind. Diese Hürde wird aus Sicherheitsgründen errichtet, enthalten die Ausschreibungsunterlagen doch sensible Informationen.
Interessierte Firmen können innerhalb von 60 Tagen ihre Angebote einreichen. Diese werden wie folgt bewertet: In einem ersten Schritt wird beurteilt, ob der Anbietende wirtschaftlich und technisch in der Lage ist, ein relevantes Angebot zu machen. Zum Beispiel wird ein Mindestjahresumsatz während der letzten 3 Jahre von CHF 5 Millionen (siehe Eignungskriterien) und ein Integrationskonzept (siehe technische Spezifikationen) gefordert. Ein Anbieter muss alle Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien und technischen Spezifikationen erfüllen, um in die engere Auswahl zu kommen. In einem zweiten Schritt werden die Angebote gemäss zehn Zuschlagskriterien bewertet. Diese haben unterschiedliche Gewichte. Der Zuschlag erfolgt in zwei Phasen: zuerst werden technische Anforderungen (sieben Zuschlagskriterien mit insgesamt 57% Gewicht) und der Preis (20% Gewicht) bewertet. Die drei besten Anbieter werden anschliessend zu Performance- und Quality-Tests eingeladen (23% Gewicht). Der Zuschlag für das insgesamt beste Angebot wird voraussichtlich in einem Jahr erfolgen.
Der Gesetzesentwurf zur E-ID sieht vor, dass der Bund die Vertrauensinfrastruktur betreibt und fedpol für die Ausstellung der E-ID verantwortlich zeichnet. Ein Team von mehr als 80 Personen ist bereits mit den Vorarbeiten beschäftigt und wird den Grossteil der Systemkomponenten entwickeln. In jenen Fällen, in denen es am Markt Standardprodukte gibt, wird auf solche zurückgegriffen. Dies trifft im vorliegenden Fall zu: ähnliche Online-Verifikations-Produkte werden seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Damit der politischen Forderung entsprochen werden kann, möglichst bald das E-ID Gesetz in Kraft zu setzen und mit der Ausstellung von E-IDs zu beginnen, muss die Ausschreibung bereits jetzt erfolgen.