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Kategorie: e-ID und Beta-ID > Allgemeines zur e-ID
Die e-ID ist der staatliche anerkannte elektronische Identitätsnachweis der Schweiz. Die e-ID ist ein zusätzliches, kostenloses Angebot zur physischen Identitätskarte. Mit der e-ID kann die eigene Identität nachgewiesen werden – sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt.
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Bisherige Probleme: Wenn Sie sich heute mit Ihrer physischen ID ausweisen, sieht die überprüfende Person mehr Informationen über Sie, als notwendig wäre. Online wird häufig eine Kopie der gesamten ID verlangt. Was danach mit Ihren Daten passiert, entzieht sich Ihrer Kontrolle.
Neue Lösung: Mit der e-ID haben Nutzende volle Kontrolle über ihre Daten. Bei einer Überprüfung sehen sie genau, welche Informationen abgefragt werden, und können der Abfrage zustimmen oder sie ablehnen. Es werden nur jene Daten bekannt gegeben, die für den konkreten Zweck erforderlich sind.
Beispiel: Bei einer Alterskontrolle erfährt die überprüfende Person weder Ihr genaues Geburtsdatum noch Ihr Alter, sondern nur, ob Sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben.
Beispiele, was Sie zukünftig mit der e-ID erledigen können:
- Altersnachweis erbringen
- Bankkonto eröffnen
- Strafregisterauszug bestellen
Weitere Informationen zur e-ID
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Nein. Die e-ID ist ein Identitätsnachweis. Der Bund bietet mit AGOV ein Behördenlogin, das auch Kantone und Gemeinden nutzen können. Die e-ID wird als besonders sicheres Zugangsmittel zu AGOV zum Einsatz kommen.
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Ja. Bei der neuen e-ID spielt der Bund die zentrale Rolle. Er konzipiert die für den Betrieb notwendige Vertrauensinfrastruktur, entwickelt diese selbst oder kauft Teile davon auf dem Markt ein. Der Bund betreibt die Infrastruktur und ist alleiniger Aussteller der e-ID.
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Die künftige staatliche e-ID wird vom Bund ausgestellt. Der Entwurf, bei welchem Private die e-ID ausgestellt hätten, wurde in der Volksabstimmung im Jahr 2021 abgelehnt. Bei der künftigen e-ID ist die Datenspeicherung dezentral ausgestaltet, was den Datenschutz sowie die Datensparsamkeit erhöht und den Nutzerinnen und Nutzern die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten gewährleistet. Ausserdem soll eine für die e-ID erforderliche Infrastruktur aufgebaut werden, mit welcher auch andere digitale Nachweise ausgestellt werden können.
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Nein, das Notrecht ist ein ausserordentliches Instrument des Bundesrates. Der Bundesrat darf nur in absoluten Ausnahmesituationen auf seine verfassungsrechtliche Notrechtskompetenz zurückgreifen, sofern die Wahrung der Interessen des Landes dies erfordert oder um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen (Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung). Notrecht kommt nur zur Anwendung, wenn der Bundesrat seinen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung nicht anders nachkommen kann. Die Nutzung der e-ID für verbindlich zu erklären wäre mit Blick auf die Grund- und Menschenrechte unverhältnismässig. Es ist nicht ersichtlich, wieso sich eine ausschliesslich digitale Identifizierung in einer Situation als notwendig erweisen soll. Die Identifizierung von Personen muss ohne e-ID möglich bleiben.
Weiterführende Informationen zum Notrecht: Bericht des Bundesrates zur Anwendung von Notrecht vom 19. Juni 2024, BBl 2024 1784.Keine Lösung gefunden? Stellen Sie Ihre Frage.