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Kategorie: e-ID und Beta-ID > Die e-ID nutzen
Nein. Die Gültigkeit Ihrer e-ID ist direkt an den Ausweis gebunden, den Sie bei der Bestellung der e-ID verwendet haben. Wenn dieser Ausweis abläuft, verliert auch Ihre e-ID ihre Gültigkeit.
Im Fall eines gestohlenen oder verlorenen Ausweises:
Schweizer ID oder Pass: Wenn Ihr physischer Ausweis als gestohlen oder verloren gemeldet und widerrufen wird, bleibt Ihre e-ID trotzdem weiterhin gültig. Das bedeutet: Auch ohne den physischen Ausweis können Sie Ihre e-ID weiter nutzen.
Ausländerausweis: Wenn Ihr Ausländerausweis als gestohlen oder verloren gemeldet und widerrufen wird, verliert auch Ihre e-ID ihre Gültigkeit.
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Nein. Genauso, wie Sie mit einem Ausweis kein Dokument signieren können, ist es auch nicht möglich, mit der e-ID elektronisch zu signieren. Mit einer e-ID können Sie jedoch bei zertifizierten Anbietern elektronische Signaturen beziehen und damit rechtsgültig unterschreiben.
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Nein, grundsätzlich ist der Bezug und die Nutzung einer e-ID freiwillig. Nur wenn ein Gesetz dies vorsehen würde, könnte eine Behördenleistung ausschliesslich digital erfolgen. Ansonsten müssen sämtliche Dienstleistungen auch analog angeboten werden.
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Nein, die e-ID ist kein Reisedokument. Mittelfristig will der Bund aber Reisedokumente auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen.
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