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FremdmitteilungVeröffentlicht am 30. Januar 2026

Freihandelsabkommen – Revidiertes PEM-Übereinkommen sieht keine Ursprungsnachweise EUR-MED mehr vor

Bern, 30.01.2026 — Die Übergangsfrist ist am 31.12.2025 abgelaufen. In Freihandelsabkommen, welche die revidierten PEM-Regeln anwenden, können keine Ursprungsnachweise EUR-MED mehr ausgestellt werden.