Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 27. Februar 2025

Die Bundesanwaltschaft schliesst ihre Strafuntersuchung gegen Morgan Stanley (Switzerland) GmbH mit einem Strafbefehl ab

Bern, 27.2.2025 - Mit Strafbefehl vom 27. Februar 2025 stellt die Bundesanwaltschaft (BA) fest, dass die Morgan Stanley (Switzerland) GmbH bzw. das Vorgängerunternehmen Bank Morgan Stanley (Switzerland) AG bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen traf, um zu verhindern, dass einer ihrer Kundenberater im Jahr 2010 qualifizierte Geldwäscherei betreiben konnte. Dies mit Vermögenswerten, welche ursprünglich aus Bestechungshandlungen in Griechenland stammten. Mit vorliegendem Strafbefehl auferlegt die BA der Morgan Stanley (Switzerland) GmbH eine Busse von einer Million Schweizer Franken und schliesst den Fall ab.