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Veröffentlicht am 18. Juni 2025

So wird die e-ID unverknüpfbar

In seinem Entscheid vom 6. Dezember 2024 (E-ID: Bundesrat trifft Technologie-Entscheid) hat der Bundesrat festgelegt, dass die e-ID unverknüpfbar sein muss. Unverknüpfbarkeit (Was bedeutet Unverknüpfbarkeit?) bezieht sich auf die Unmöglichkeit, unterschiedliche Transaktionen, die mit einer e-ID vorgenommen werden, verknüpfen zu können. Mit anderen Worten: geht es um die Frage, ob es unmöglich ist, nachzuvollziehen, was eine Person mit ihrer e-ID macht.

In Zusammenarbeit mit dem VBS (Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) hat das e-ID Team das Whitepaper «Key Management for e-ID - Batch Issuance and Renewal» erarbeitet. Das Whitepaper beschreibt die Umsetzung der Unverlinkbarkeit mittels Batch Issuance, wie es am Partizipationsmeeting vom Mai 2025 vorgestellt wurde. Im Whitepaper wird für die e-ID Ausstellung erläutert, wie die kryptografischen Schlüssel verwaltet werden und eine automatische Erneuerung des e-ID Batchs umgesetzt werden kann.

In seinem Entscheid hat der Bundesrat zudem festgelegt, dass die Umsetzung der Unverknüpfbarkeit erst in einer zweiten Phase - nach der Einführung der e-ID - erfolgen kann. Inzwischen steht jedoch fest: die Umsetzung erfolgt bereits mit der Einführung der e-ID (frühestens im dritten Quartal 2026).

Whitepaper (nur in Englisch verfügbar)