Technologie
Der Bund stellt die e-ID aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur für einen sicheren Austausch von digitalen Nachweisen. Die Infrastruktur ist offen für alle die Nachweise ausstellen, besitzen oder überprüfen möchten.
(Personen-)Daten einzelner elektronischer Nachweise werden nie in diese Register aufgenommen. Somit wird es unmöglich sein Nutzungsdaten verschiedener Nachweise miteinander zu verknüpfen, um personenspezifische Nutzerprofile anlegen zu können.

Was ist der Nutzen der staatlichen e-ID und der Vertrauensinfrastruktur?
Die staatliche e-ID löst das Problem fehlender sicherer, datenschutzkonformer, benutzerfreundlicher und anerkannter digitaler Identitätsnachweise für digitale Interaktionen mit Unternehmen und Behörden.
Die staatliche e-ID und ihre Vertrauensinfrastruktur schaffen eine digitale Vertrauensbasis, die Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz sowie den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern volle Kontrolle über ihre Daten gibt. Es ermöglicht nahtlose und sichere Interaktionen in einer vernetzten, digitalen Gesellschaft. So wird der Weg für innovative, datenschutzfreundliche Dienste und eine moderne, effiziente Schweiz geebnet.
Gemeinsam entwickeln und lernen
Das Architekturmodell kurz erklärt
Die e-ID-Architektur basiert auf einem dezentralen Identitätsmodell, das den Nutzerinnen und Nutzern volle Kontrolle über ihre Identität und persönlichen Daten gibt. Es gibt keine zentrale Instanz, die Nachweise aggregiert, speichert oder kontrolliert. Datenflüsse erfolgen direkt und dezentral zwischen dem Inhaber und einem Aussteller oder Verifikator. Eine Verknüpfung der Nutzungsvorgänge über verschiedene Dienste hinweg ist technisch ausgeschlossen. Interaktionen zwischen verschiedenen Akteuren können ebenfalls nicht direkt miteinander verknüpft werden. Bei einer Überprüfung teilt der Inhaber die erforderlichen Daten direkt mit einem Verifikator, ohne dass der Aussteller davon erfährt.
Zur Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit elektronischer Nachweise betreibt der Bund ein Basis- und ein Vertrauensregister. Die Register beinhalten die Identifikatoren und öffentlichen Schlüssel der Aussteller und Verifikatoren, Informationen zu deren Vertrauensniveau, und Informationen zum Revokationsstatus eines elektronischen Nachweises. Personenbezogene Daten einzelner elektronischer Nachweise werden nie in diese Register aufgenommen.
Das System nutzt offene Standards wie Verifiable Credentials (SD-JWT VC), Decentralized Identifiers (DIDs) sowie OpenID for Verifiable Credential Issuance (OpenID4VCI) und Verifiable Presentations (OpenID4VP). Verfahren wie Selective Disclosure und Batch-Issuance sorgen für Datenschutz und ermöglichen eine selektive, datensparsame Offenlegung. Die Architektur ist auf Interoperabilität, Sicherheit und Privatsphäre ausgelegt.
Zur technischen Dokumentation

Transparenz durch Open Source

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Einbindung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft

Partizipationsmöglichkeiten
Agile Entwicklung und behördenübergreifende Zusammenarbeit
Am Aufbau der e-ID und der für den Betrieb notwendigen Vertrauensinfrastruktur arbeiten aktuell über 80 Personen aus unterschiedlichen Fachdisziplinen. Entwickelt wird agil nach SAFe (Scaled Agile Framework).
Die e-ID-Projektorganisation wird von Michael Schöll, Direktor Bundesamt für Justiz (BJ) geleitet. Folgende Behörden sind namentlich beteiligt:
- Bundesamt für Justiz (BJ): Federführung der Gesetzgebung und Auftraggeberin der Vertrauensinfrastruktur
- Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT): Entwicklung und Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, swiyu Wallet und Check App
- Bundesamt für Polizei (fedpol): Ausstellung der e-ID
- Bundesamt für Strassen (ASTRA) und Vereinigung der Strassenverkehrsämter der Schweiz (asa): Ausstellung elektronischer Nachweise im Strassenverkehrswesen
- Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) und Bundeskanzlei (BK): Authentifizierungsdienst für Schweizer Behörden (AGOV) sowie Koordination mit Gemeinden, Städten und Kantonen


