Die Antworten sind auf der Grundlage des zur Vernehmlassung vorgelegten Gesetzesentwurf vom 29. Juni 2022 formuliert. Wie die E-ID konkret ausgestaltet sein wird, hängt vom parlamentarischen Prozess und der weiteren technologischen Entwicklung ab.
Die E-ID ist der staatliche, digitale Ausweis der Schweiz, mit welchem die eigene Identität nachgewiesen werden kann – sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt.
Nein. Die E-ID ist ein Identitätsnachweis. Allerdings plant der Bund, parallel zur E-ID eine Login-Lösung für staatliche Anwendungen aufzubauen, bei der die E-ID ein Zugangsmittel sein wird.
Nein. Dazu braucht es eine eigene Signaturlösung. Mit der E-ID können Sie sich aber gegenüber den Anbieterinnen von entsprechenden Dienstleistungen digital ausweisen und dann rechtsgültig digital unterschreiben.
Ein digitaler Nachweis ist eine Datei, welche Informationen enthält, die von einer bestimmten Stelle bestätigt worden sind. Die Informationen können so eindeutig auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Der digitale Nachweis ist in einer App auf dem Smartphone gespeichert. Darin können nebst der E-ID beliebige andere Nachweise von Behörden (zum Beispiel Wohnsitzbestätigung), Bildungsinstitutionen (zum Beispiel Diplome) sowie Firmen und Vereinen (zum Beispiel Konzerttickets oder Mitgliederausweise) gespeichert werden.
In einem ersten Schritt installieren Sie eine entsprechende App auf Ihrem Smartphone. In einem zweiten Schritt fotografieren Sie Ihren amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis), machen eine Videoaufnahme von Ihrem Gesicht und stellen Ihre Daten via App der staatlichen Prüfstelle zu. Stimmen Ihre Daten mit den offiziellen Registern überein, erhalten Sie die E-ID umgehend auf Ihr Smartphone zugestellt. Die E-ID befindet sich nun in Ihrer Wallet-App. Dieser Vorgang sollte insgesamt nur wenige Minuten dauern.
Die Ausstellung und Nutzung der E-ID ist für die Inhaberinnen und Inhaber kostenlos.
Mit der Einführung der E-ID ist frühestens 2025 zu rechnen.
Sie können sich mit Ihrer E-ID digital ausweisen. Dies ist bei gewissen Geschäften im Internet erforderlich, zum Beispiel bei der Bestellung eines Strafregisterauszugs. Auch in der analogen Welt können Sie Ihre E-ID einsetzen, zum Beispiel, wenn Sie an der Kasse im Supermarkt einen Altersnachweis erbringen müssen.
Nein, grundsätzlich ist der Bezug und die Nutzung einer E-ID freiwillig. Nur wenn ein Gesetz dies vorsehen würde, könnte eine Behördenleistung ausschliesslich digital erfolgen.
100% Sicherheit gibt es weder in der analogen noch in der digitalen Welt. Die E-ID erfüllt diesbezüglich sämtliche Datenschutzvorschriften. Sie wird gemäss dem aktuellen technischen Stand und internationaler Standards entwickelt und betrieben. Der Quellcode der verschiedenen E-ID-Systeme ist öffentlich zugänglich und kann durch alle interessierten Personen überprüft werden. Der Bund ist bestrebt, mit diesen Sicherheitsvorkehrungen Ihre Daten bestmöglich zu schützen. Das E-ID-Gesetz ist technologieneutral formuliert und erlaubt eine konstante Anpassung der E-ID an die technische Weiterentwicklung.
Wer Ihre E-ID missbrauchen will, müsste Ihr Smartphone behändigen und anschliessend in der Lage sein, sowohl das Gerät als auch Ihre App zu entsperren. Das heisst, dass Sie als Inhaberin oder Inhaber Ihrer E-ID dafür sorgen müssen, dass niemand unrechtmässig Zugriff auf Ihr Smartphone hat und dass die Software Ihres Smartphones immer aktuell ist. Bei Unsicherheiten können Sie Ihre E-ID jederzeit umgehend sperren lassen.
Im neuen Gesetzesentwurf wird die E-ID vom Bund ausgestellt. Die Datenspeicherung ist dezentral ausgestaltet, was den Datenschutz und die Datensparsamkeit erhöht und Ihnen die volle Kontrolle über ihre Daten gibt. Ausserdem soll eine für die E-ID erforderliche Infrastruktur aufgebaut werden, mit welcher auch andere digitale Nachweise ausgestellt werden können.
Ja. Bei der neuen E-ID spielt der Bund die zentrale Rolle. Er konzipiert die Infrastruktur, entwickelt diese selbst oder kauft Teile davon auf dem Markt ein. Er betreibt die Infrastruktur und ist alleiniger Aussteller der E-ID.
Alle Personen und Organisationen können digitalen Nachweise ausstellen – genauso wie dies in der analogen Welt auch der Fall ist. Zur Registrierung als Ausstellerin oder Aussteller ist eine kleine Gebühr fällig. Die E-ID kann jedoch einzig der Bund ausstellen.
Letzte Änderung 23.06.2022