Vernehmlassung des E-ID Gesetzes

Damit der Bund eine E-ID ausstellen kann, braucht er eine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Bevor dieser vom Parlament diskutiert und verabschiedet wird, findet die Vernehmlassung statt (vom 29. Juni bis 20. Oktober 2022). Im Rahmen der Vernehmlassung können sich alle interessierten Kreise – Kantone, Gemeinden und andere Behörden, aber auch Parteien, Firmen, Verbände und Sie – zum Gesetzesentwurf äussern. Die Stellungnahmen werden publiziert und bei der Erarbeitung der entsprechenden Botschaft berücksichtigt.

Medienmitteilungen

  • Erste Auswertung der Vernehmlassung zum neuen E-ID-Gesetz

    Bern, 2.12.2022 - Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 über eine erste Analyse der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zum neuen E ID-Gesetz informiert. Diese sind überwiegend positiv ausgefallen. Verschiedene Hinweise und Vorschläge wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage nun vertieft prüfen. Die Vorlage zum neuen E-ID-Gesetz soll dem Bundesrat voraussichtlich bis im Sommer 2023 unterbreitet werden.

  • E-ID: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

    Bern, 29.06.2022 - Mit der neuen elektronischen Identität (E-ID) sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung für ein entsprechendes Bundesgesetz eröffnet. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden und den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Oktober 2022.

Vernehmlassungsunterlagen

Letzte Änderung 12.01.2023

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