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Veröffentlicht am 22. November 2023

Vertrauensinfrastruktur auch für andere elektronische Nachweise

Die politischen Vorgaben an die E-ID sind klar: die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer sind so gut wie möglich zu schützen. Dazu ist der Betrieb einer aufwändigen Vertrauensinfrastruktur erforderlich. Der Bundesrat hat entschieden, dass diese Vertrauensinfrastruktur nicht nur für die E-ID, sondern auch für andere elektronische Nachweise offen stehen soll. Die Vertrauensinfrastruktur wird deshalb auch kantonalen Behörden und Privaten zur Verfügung gestellt. So plant beispielsweise das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gemeinsam mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) den elektronischen Führerausweis auf Basis der Vertrauensinfrastruktur anzubieten. Gleichermassen wird es möglich sein, Wohnsitzbestätigungen, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise usw. als elektronische Nachweise zu erhalten.