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Elektronische Identität E-ID

Elektronische Identität E-ID

Im Vorhaben E-ID laufen die Arbeiten rund um den Aufbau eines staatlich anerkannten, elektronischen Identifikationsnachweises (E-ID) und der dazugehörigen Gesetzgebung. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz (BJ), dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) an der Umsetzung beteiligt.

Video-Titelszene - "Helvetia digital - Die staatliche elektronische Identität"

Blogbeiträge

Das Bundeshaus, die Bevölkerung, die Industrie und die Unternehmen als Nutzerinnen und Nutzer der Vertrauensinfrastruktur.

10. September 2024

Ständerat nimmt den Entwurf an

Für Annahme des Entwurfs 43 Stimmen, dagegen 1, keine Enthaltungen

Physische Karten werden auf dem Mobiltelefon in digitale Karten umgewandelt.

28. Juni 2024

Kommission für Rechtsfragen des Ständerats schärft Eckpunkte der E-ID

Medienmitteilung, 28. Juni 2024

Grussbotschaft Bundesrat Beat Jans DICE

18. Juni 2024

Grussbotschaft von Bundesrat Beat Jans zur Digital Identity unConference Europe (DICE)

Nur die englische Version ist verfügbar.

In der Mitte steht die Helvetia mit dem Smartphone in der Hand. Im Hintergrund stehen verschiedene Personen.

22. November 2023

Veranstaltungen

Vertreterinnen und Vertreter des BJ präsentieren die E-ID regelmässig an Veranstaltungen. Hier finden Sie Informationen zu anstehenden und vergangenen öffentlichen und geschlossenen Anlässen. Möchten Sie die E-ID zu Ihnen einladen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Offenes Buch mit Gesetzes-Symbol.

22. November 2023

E-ID-Gesetz

In der analogen Welt können Sie mit der Identitätskarte, dem Pass oder dem Ausländerausweis Ihre Identität belegen. Mit dem neuen staatlich anerkannten Identitätsnachweis (E-ID) wird dies künftig auch im Internet möglich sein. Das E-ID-Gesetz (Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise, BGEID) schafft die entsprechende gesetzliche Grundlage für die Ausstellung der E-ID und die für den Betrieb nötige Vertrauensinfrastruktur .

Moderne Brücke als Symbol für die Vertrauensinfrastruktur, die den Staat, die Menschen und die Industrien und Unternehmen verbindet.

22. November 2023

Vertrauensinfrastruktur auch für andere elektronische Nachweise

Die politischen Vorgaben an die E-ID sind klar: die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer sind so gut wie möglich zu schützen. Dazu ist der Betrieb einer aufwändigen Vertrauensinfrastruktur erforderlich. Der Bundesrat hat entschieden, dass diese Vertrauensinfrastruktur nicht nur für die E-ID, sondern auch für andere elektronische Nachweise offen stehen soll. Die Vertrauensinfrastruktur wird deshalb auch kantonalen Behörden und Privaten zur Verfügung gestellt. So plant beispielsweise das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gemeinsam mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) den elektronischen Führerausweis auf Basis der Vertrauensinfrastruktur anzubieten. Gleichermassen wird es möglich sein, Wohnsitzbestätigungen, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise usw. als elektronische Nachweise zu erhalten.